LEISTUNGEN

Jahresabschlussprüfung

Nach § 316 HGB besteht für Unternehmen mit bestimmten Größenvoraussetzungen die Pflicht, den Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. KLÜBER REVISION & BERATUNG führt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Abschlussprüfungen durch.

Ich biete Ihnen eine effiziente, risikoorientierte Prüfungsplanung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit Ihnen über den gesamten Prüfungsprozess.

 

interne revision

Ich biete Leistungen im Bereich der Internen Revision als Voll- oder Teilauslagerung an. Dabei kann ich auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei kleinen, mittleren und großen Instituten zurückgreifen.

 

compliance/ Aufsichtsrecht

Die regulatorischen Anforderungen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Ich unterstütze meine Mandanten bei der Umsetzung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dies kann projektbezogen auf einzelne Bereiche beschränkt sein oder die Gesamtheit der relevanten Regelungen und Vorschriften umfassen.

 

vereinbarte untersuchungshandlungen

In Abgrenzung zu Jahresabschlussprüfungen, die einen vorgegebenen Prüfungsumfang haben, besteht die Möglichkeit für spezielle Themen/ Sachverhalte unabhängige Prüfungen bzw. Untersuchungen vornehmen zu lassen.

Ich biete bei Bedarf Prüfungen bzw. Untersuchungen insb. auf Grundlage der nachfolgenden Standards an:

  • ISAE 3000: Die Regelungen des ISAE 3000 zielen darauf ab, einen einheitlichen Rahmen für Prüfungsleistungen, die keine Prüfungen oder prüferischen Durchsichten von historischen Finanzinformationen sind, zu gewährleisten.

  • ISAE 3402: Die Regelungen des ISAE 3402 zielen darauf ab, das interne Kontrollsystem einer Dienstleistungsorganisation zu prüfen und das Prüfergebnis Abschlussprüfern von Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die die Dienstleistungsgesellschaft mit der entsprechenden Dienstleistung beauftragt haben.
  • ISRS 4400: Die Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen (Agreed-upon Procedures)  zeichnet sich dadurch aus, dass der Wirtschaftsprüfer nur über festgestellte Tatsachen berichtet, ohne eine eigene Beurteilung abzugeben.

 

sonderprüfungen

Sonderprüfungen können sowohl vom Unternehmen selbst (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat) beauftragt werden als auch im Auftrag externer Stellen (z.B. BaFin) erfolgen. Ich verfüge in diesem Bereich über sehr umfangreiche Erfahrungen.

 

prüfungsnahe beratung

Gerne stelle ich Ihnen auch meine Erfahrung und Kompetenz in prüfungsnahen Themengebieten zur Verfügung, u.a.

  • Beratung zu Organisation, Prozessen und Systemen,
  • Unternehmensbewertung,
  • Unterstützung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder einzelnen Geschäftsbereichen,
  • Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen,
  • Treuhandaufgaben.